Kostenübernahme

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Akupunkturbehandlung bei chronischen! Lendenwirbelsäulenschmerzen sowie bei einer Behandlung wegen Kniegelenksarthrose. Die Kostenübernahme erfolgt allerdings nur, wenn die Akupunkturbehandlung von einem Arzt bzw. einer Ärztin durchgeführt wird, welche(r) eine besondere Ermächtigung zur Abrechnung der Behandlung erhalten hat. Ein Arzt, bzw. eine Ärztin erhält diese nur, wenn er eine mehrjährige Akupunkturausbildung, eine Ausbildung in Psychosomatischer Medizin und eine Ausbildung in Spezieller Schmerztherapie durchlaufen hat.